Wie hoch sind die Anwalts- und Gerichtskosten

Honorar von Rechtsanwältin Yvonne Frischalowski

Die anwaltliche Betreuung beginnt meist mit einer Erstberatung. Diese kostet 190,00 € netto zzgl. Mehrwertsteuer = 226,10 € brutto. In den meisten Fällen geht die anwaltliche Betreuung über eine Erstberatung hinaus. Über die dann anfallenden Gebühren informiere ich Sie rechtszeitig und transparent.

Die Kosten für eine Erstberatung richten sich nach dem zeitlichen Umfang. Maximal kann eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer = 226,10 € brutto entstehen.

Die meisten Angelegenheiten gehen über eine Erstberatung hinaus und werden nach dem Gegenstandswert, also den Wert der Angelegenheit, abgerechnet. Auf der Basis des Gegenstandswertes werden die gesetzlichen Gebühren anhand des Vergütungsverzeichnisses (VV) des Rechtsanwaltsvergütungsgesetze (RVG) bestimmt.

Als Alternative zu den gesetzlichen Gebühren können auch individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden. So ist es beispielsweise möglich, ein Stunden- bzw. Pauschalhonorar zu vereinbaren. Das ist jedoch vom Einzelfall abhängig.

Sollten Sie selbst nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um die Rechtsanwaltskosten bezahlen zu können, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Kosten des eigenen Anwalts sowie die Gerichtskosten werden dann von der Staatskasse übernommen.

Büro Rechtsanwaltskanzlei

Ich spreche mit Ihnen ausführlich über die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten.

 

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